Gesetzliche Rentenversicherung Beiträge

Die gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge werden berechnet aus dem Beitragssatz, der für alle Versicherten gleich ist und dem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Auf Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. Dieses Einkommen trägt aber auch nicht zur Höhe der Rente bei.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte [...]

Neue Deutsche Rentenversicherung

Per 1. Oktober 2009 schliessen sich unter dem Namen “Deutsche Rentenversicherung” 26 Rentenversicherungsträger und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammen. Die alte Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung wird so aufgehoben.
Es wird auch einheitliche Logos haben. Die Verwaltungskosten sollten durch die Umstrukturierung tiefer werden.
Die Versicherten werden kaum etwas davon bemerken.